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Grundsätze

Alle Tafeln im Bundesverband haben sich in Ihrer Satzung auf die Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet:
  • Die Tafeln sammeln Lebensmittel, noch verwertbar, überzählig, überproduziert und geben diese unentgeltlich - oder für einen symbolischen Betrag - an die Bedürftigen ab.
  • Die Arbeit der Tafeln ist ehrenamtlich und kann durch Mitarbeiter, die durch Förderungsmaßnahmen finanziert und qualifiziert werden (z.B. ABM, Zivis, o.ä.) ergänzt werden.
  • Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender ermöglicht, die mit Lebensmitteln, Geld und Sachspenden die Tafeln hilfreich unterstützen.
  • Die Tafeln sind nicht an Parteien oder Glaubensrichtungen gebunden und helfen allen Menschen, die Hilfe benötigen. An diese Hilfe ist nur die Bedingungen geknüpft, dass Bedürftigkeit vorliegt.
Die Arbeit der Tafel für Bedürftige und mit Lieferanten steht immer in lokalem Bezug. Die Tafeln respektieren untereinander die Wirkungskreise, ohne miteinander zu konkurrieren.

In regionalen Arbeitskreisen tauschen Tafeln Informationen und Erfahrungen aus und helfen einander und unterstützen bei Tafelneugründungen.

Vom Bundesverband kann jederzeit überprüft werden, ob alle Tafelgrundsätze eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Genehmigung, den Namen “Tafel” zu führen, erlöschen. Damit ist sichergestellt, dass der Qualitätsstandard des Verbandes eingehalten wird.